Familienrecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen bei sämtlichen einschlägigen rechtlichen Problemen kompetente Beratung, die Ihnen aufgrund der komplexen und spezialisierten Rechtsmaterie nur eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt bieten kann. Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt" darf ein Rechtsanwalt nur für sich verwenden, wenn die Rechtsanwaltskammer ihm aufgrund seiner besonderen Kenntnisse die entsprechende Berechtigung zuerkannt hat. Voraussetzung dafür ist nicht nur die erfolgreiche Ablegung entsprechender schriftlicher Fachprüfungen, sondern auch der Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung aufgrund zahlreicher bearbeiteter Fälle seines Fachanwaltsgebiets sowie der Nachweis ständiger Fortbildungen.
Startseite          Über mich          Rechtsgebiete         Das Team          Gebühren / Kosten          Kontakt          Blog          Impressum
Familienrecht: Scheidung Trennung Unterhaltsberechnung Sorgerecht Umgangsregelung Eheverträge Hausratteilung Vaterschaftsfeststellung u. –anfechtung Güterrechtliche Auseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
Erbrecht: Testamentsentwurf (für eigenhändige und notarielle Testamente) Geltendmachung von Pflichtteils– und Pflichtteilsergänzungsansprüchen Vorsorgevollmachten Patiententestamente Erbverträge Regelung vorweggenommener Erbfolge
Allgemeines Zivilrecht: Geltendmachung von jedweden Ansprüchen aus dem Bereich des Zivilrechts (beispielsweise im Mietrecht, Regelung von Verkehrsunfällen, Geltendmachung von Schadensersatz, Schmerzensgeld etc.)
§