Familienrecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen bei sämtlichen einschlägigen rechtlichen Problemen kompetente Beratung, die Ihnen aufgrund der
komplexen und spezialisierten Rechtsmaterie nur eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt bieten kann.
Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt" darf ein Rechtsanwalt nur für sich verwenden, wenn die Rechtsanwaltskammer ihm aufgrund seiner besonderen
Kenntnisse die entsprechende Berechtigung zuerkannt hat. Voraussetzung dafür ist nicht nur die erfolgreiche Ablegung entsprechender schriftlicher
Fachprüfungen, sondern auch der Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung aufgrund zahlreicher bearbeiteter Fälle seines Fachanwaltsgebiets sowie
der Nachweis ständiger Fortbildungen.
Familienrecht:
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Scheidung
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Trennung
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Unterhaltsberechnung
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Sorgerecht
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Umgangsregelung
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Eheverträge
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Hausratteilung
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Vaterschaftsfeststellung u.
–anfechtung
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Güterrechtliche Auseinandersetzung
(Zugewinnausgleich)
Erbrecht:
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Testamentsentwurf (für eigenhändige
und notarielle Testamente)
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Geltendmachung von Pflichtteils– und
Pflichtteilsergänzungsansprüchen
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Vorsorgevollmachten
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Patiententestamente
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Erbverträge
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Regelung vorweggenommener Erbfolge
Allgemeines Zivilrecht:
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Geltendmachung von jedweden Ansprüchen
aus dem Bereich des Zivilrechts
(beispielsweise im Mietrecht, Regelung von
Verkehrsunfällen, Geltendmachung von
Schadensersatz, Schmerzensgeld etc.)
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